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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3592
OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91 (https://dejure.org/1991,3592)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.07.1991 - 8 U 1290/91 (https://dejure.org/1991,3592)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 8 U 1290/91 (https://dejure.org/1991,3592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 62; VVG § 63; AKB § 12 Nr. 1 II e
    Ausweichmanöver wegen eines entgegenkommenden Panzerfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe; VVG §§ 62 63
    Betriebsschaden und Rettungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Schaden am Fahrzeug; Gesichtspunkt der Rettungskosten; Betriebsschaden

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 192
  • VersR 1992, 180
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91
    Die bisher noch strittige Frage, ob die Rettungspflicht des Versicherungsnehmers gemäß § 62 VVG zur Voraussetzung hat, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, hat durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 91, 459) eine Klärung erfahren.
  • BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91
    Hier fehlt es an einem von außen her einwirkenden Ereignis i.S.v. § 12 AKB , weil sich wegen der starren Verbindung zwischen Sattelschlepper und Auflieger ein Betriebsvorgang des Aufliegers zwangsläufig auf den Schlepper auswirkt (vgl. BGH VersR 69, 940), der Zug deshalb als einheitliches Fahrzeug anzusehen ist und eine Berührung mit fahrzeugfremden Teilen über den betriebstypischen Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn hinaus nicht stattgefunden hat.
  • OLG Nürnberg, 21.02.1991 - 8 U 2803/90

    Abgrenzung von Unfallschaden und Betriebsschaden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91
    Die Fallgestaltung ist daher nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen das OLG Hamm (VersR 85, 77: Hochgefahrener Kipper stürzte durch Windeinwirkung um), LG Augsburg (ZfS 88, 19: Tankzug kommt von der Fahrbahn ab und bleibt in einer Mulde hängen, so daß der Auflieger umschlägt), AG Köln (ZfS 88, 20: Hänger überfährt auf der Fahrbahn liegende Palette und schlägt auf den Zugwagen) und der Senat (8 U 2803/90: Hänger prallt von der Leitplanke ab und gegen das Zugfahrzeug) einen Unfall angenommen haben.
  • OLG Nürnberg, 30.11.1989 - 8 U 2781/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.07.1991 - 8 U 1290/91
    An der bisher vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. VersR 90, 299) wird nicht mehr festgehalten.
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Die versicherungsvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist bei der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gemäß §§ 90, 83 VVG nicht in Abzug zu bringen (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 7. Mai 2004, 20 U 48/04, NJW-RR 2004, 1263; entgegen OLG Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 1991, 8 U 1290/91, VersR 1992, 180; LG Itzehoe, Urteil vom 28. Juni 2007, 3 O 32/07).(Rn.55).

    Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung eine abweichende Auffassung vertreten wird (OLG Nürnberg, Urt. v. 11.07.1991 - 8 U 1290/91, RuS 1991, 297, juris Rn. 12; LG Itzehoe, Urt. v. 28.06.2007 - 3 O 32/07, juris Rn. 16 a.E.), kann das Gericht dem nicht folgen.

  • OLG Hamm, 07.05.2004 - 20 U 48/04

    Schadensersatzanspruch auf Rettungskosten gegen die Versicherung bei vermiedenem

    Daraus folgt nicht, dass ein solcher Schaden in jedem Fall zu Lasten der Klägerin gehen müsste (vgl. Senat, VersR 1989, 907 unter II; OLG Nürnberg, VersR 1992, 180 = r+s 1991, 296).

    Entgegen Beckmann (in: Berliner Kommentar zum VVG, § 63 Rn. 34) hat der Senat auch in zwei früheren Entscheidungen § 13 Abs. 8 und 9 AKB nicht auf den Anspruch auf Rettungskostenerstattung angewandt; vielmehr war jeweils bereits der Klageantrag gekürzt (VersR 1990, 413; VersR 1983, 1027; ebenso lag es im Fall OLG Karlsruhe, VersR 1994, 468; anders ohne Begründung OLG Nürnberg, r+s 1991, 296 unter 3 a - insoweit in VersR 1992, 180 nicht abgedruckt).

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und

    Damit steht im Ergebnis der Umstand, dass es infolge der Abwendungshandlung des Versicherungsnehmers " lediglich" zu einem nicht versicherten Betriebsschaden - hier zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - gekommen ist, der Anwendbarkeit des § 90 VVG nicht entgegen (ebenso OLG Nürnberg r+s 1991, 297; OLG Hamm VersR 1990, 413; OLG Hamm VersR 2004, 1409; Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 83 VVG Rn. 1).

    Die nicht zweifelsfrei zu beantwortende Frage, ob beim erweiterten Aufwendungsersatzes die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist (in diesem Sinne etwa für § 83 VVG a. F. OLG Hamm VersR 2004, 1409; a.A. OLG Nürnberg r+s 1991, 297), kann hier offen bleiben, da der Kläger die Selbstbeteiligung ohnehin bereits in Abzug gebracht hat (§ 308 Abs. 1 S. 1 ZPO).

  • OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94

    Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision

    Das Schadensereignis wirkte daher nicht von außen auf das Zugfahrzeug, sondern beruhe auf einem inneren Vorgang und sei daher ein Betriebsschaden (BGH VersR 69, 940; OLG Schleswig, VersR 74, 1093, LG Detmold, ZfS 84, 246; OLG Nürnberg, VersR 92, 180; Stiefel-Hofmann, § 12 AKB Rdn. 79; zweifelnd Prölss- Martin, WG , 25. Aufl., § 12 AKB Anm. 6 b bb).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5611
OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90 (https://dejure.org/1991,5611)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.1991 - 20 U 202/90 (https://dejure.org/1991,5611)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 1991 - 20 U 202/90 (https://dejure.org/1991,5611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 812; AKB § 12 Nr. 1 I b
    Rückforderung einer für angeblichen Diebstahl gezahlten Entschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderungsanspruch des Versicherers aus ungerechtfertigter Bereicherung ; Beweis des Vortäuschen des Diebstahls; Nachweis der Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 1; BGB § 812; ZPO § 286

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
    * Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).

    Eine andere Auffassung zu diesem Problem vertreten das OLG Köln (VersR 1986, 1233; 1990, 484) sowie das OLG Oldenburg (VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).

  • OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87

    Umfang der Darlegungs- und Beweislast; Bereicherungsprozeß; Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
    * Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).

    Der Senat hat bereits früher entschieden, daß bei einem Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung der Versicherer nicht die Vortäuschung des Diebstahls beweisen muß, sondern daß der Nachweis des Fehlens des äußeren Bildes des Diebstahls oder der erheblichen Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalls genügt (Senat VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7).

  • OLG Oldenburg, 14.10.1989 - 2 U 120/89

    Vorbehaltszahlung, Beweislast, Ungerechtfertigte bereicherung,

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
    * Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).

    Eine andere Auffassung zu diesem Problem vertreten das OLG Köln (VersR 1986, 1233; 1990, 484) sowie das OLG Oldenburg (VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).

  • OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 89/92

    Rückforderung einer bereits gezahlten Kaskoentschädigung; Vortäuschung eines

    Bestätigung der Senats-Rspr. (zuletzt VersR 1992, 180), daß die Versicherung bei Rückforderung der Kaskoentschädigung nur beweisen muß, daß das äußere Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles besteht.
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Rechtsprechung
   AG Essen, 16.05.1991 - 12 C 154/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,15965
AG Essen, 16.05.1991 - 12 C 154/91 (https://dejure.org/1991,15965)
AG Essen, Entscheidung vom 16.05.1991 - 12 C 154/91 (https://dejure.org/1991,15965)
AG Essen, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 12 C 154/91 (https://dejure.org/1991,15965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 677; BGB § 683; BGB § 687; AKB § 13 Nr. 7
    Bergen eines gestohlenen Kfz als Geschäftsführung ohne Auftrag für den Versicherer (§ 13 Nr. 7 AKB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 180
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